Notarielle Dienstleistungen

Für die Erstellung notwendiger Dokumente für staatliche Institutionen anderer Länder oder für die Legalisierung ausländischer Dokumente in Russland ist eine notarielle Beglaubigung unumgänglich (die Authentizität wird durch die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt).

Um Ihrem Pass (ihrer Vollmacht, Vertrag, Urkunde) Gültigkeit auch außerhalb der Staatsgrenzen zu verleihen, muss dieser beim Notar beglaubigt sein. Mit seiner Unterschrift und seinem Stempel bestätigt der Notar, dass die Person, die die Übersetzung gemacht hat (die das Dokument auch unterschreibt), nachweisbare Kenntnisse auf einem hohen Niveau in dieser Sprache besitzt.

Bei uns können Sie auch eine notariell beglaubigte Kopie des Dokuments bestellen.

Mehr über die Preise notarieller Dienstleitungen können Sie hier erfahren.

*Bei Beglaubigung ausländischer Dokumente werden diese mit dem Original zusammengeheftet. Eine Erstellung notariell beglaubigter Kopien ausländischer Dokumente kann nur in dem Ursprungsland erfolgen. Mehr darüber können Sie unter dem Punkt Apostille lesen.

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